Das Gesundheits und Pflegepersonal ist und war insbesondere von der COVID-19-Krise außergewöhnlich stark betroffen. Der außerordentliche Einsatz soll nunmehr auch steuerlich belohnt werden. So wird eine Bonuszahlung, welche von den Ländern und Gemeinden an Betreuungs-, Pflege und Reinigungspersonal im Gesundheitsbereich erfolgt, bis zu einer Höhe von 500 € steuer und sozialversicherungsfrei behandelt. Als begünstigte Bonusempfänger (für diese außerordentliche Zuwendung) qualifizieren sich grundsätzlich Personen, die im unmittelbaren Kontakt mit Corona Patienten stehen. Als Auszahlungszeitraum für den Corona-Bonus ist seit Anfang Juni bis 31. Dezember 2021 vorgesehen. In der KI 07/21 haben wir von steuerlichen Regelungen bzgl. gedeckelter Aufwandsentschädigungen für Mitarbeiter bei Test und Impfstraßen berichtet. Für Personal in COVID-19-Teststraßen wird diese Begünstigung bis 30. September 2021 verlängert.