STEUERTERMINE FÜR HERABSETZUNGSANTRÄGE – AUSNAHMSWEISE KEINE ANSPRUCHSVERZINSUNG
Wie jedes Jahr gilt es grundsätzlich, folgende Fristen zum 30. September 2021 bzw. ab 1. Oktober 2021 zu beachten: Bis spätestens 30. September 2021 können (wie im Gesetz vorgesehen) noch Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2021 für Einkommen und Körperschaftsteuer...