Borg Finanzservice GmbH & Co KG
Grenzgängerberatung

Wir beraten bestehende sowie neue Grenzgänger ganzheitlich seit mehr als 25 Jahren. Von der Beratung der Krankenversicherung, über die Anmeldung beim Finanzamt, bis hin zur jährlichen Einkommensteuererklärung inklusive Vorberechnung der Steuerlast.

Krankenversicherung für Grenzgänger
Egal ob staatliche oder private Krankenversicherung - wir beraten Sie individuell und bieten Ihnen maßgeschneiderte Angebote mit Sonderkonditionen sämtlicher Versicherer.
Steuerberatung Grenzgänger
Wir übernehmen die komplette steuerliche Abwicklung für Grenzgänger. Unser Service beinhaltet die Nettolohnberechnung, die Anmeldung beim Finanzamt, die Berechnung der Vorauszahlungslast bis hin zur Eingabe der Einkommenssteuererklärung.
Krankenversicherung
Grenzgänger

Neben der Grenzgänger Krankenversicherung sind die Steuern ein wichtigstes Thema für Grenzgänger. Hier erfahren Sie, welche Abgaben auf Sie zukommen und was dabei zu beachten ist.

Wo zahlen Grenzgänger steuern?
Grenzgänger & Steuern: Das müssen Sie beachten
Welche weiteren Abgaben gibt es für Grenzgänger?

Inhaltsverzeichnis

  • Wo zahlen Grenzgänger steuern?
  • Grenzgänger & Steuern: Das müssen Sie beachten
    • Sonderzahlungen und Pendlerpauschale
  • Welche weiteren Abgaben gibt es für Grenzgänger?
    • AHV/IV/EO
    • BVG
    • UVG/NBU und ALV
    • Lohnfortzahlung
    • Krankenversicherung

Wo zahlen Grenzgänger steuern?

Grundsätzlich zahlen Arbeitnehmer an ihrem Wohnort steuern. Das gilt auch für Grenzgänger aus Österreich in der Schweiz. Sie bezahlen also bei Ihrem Finanzamt am Wohnort Steuern auf die gleiche Weise als würden Sie Ihr Geld in Österreich verdienen.

In der Schweiz zahlen Sie als Grenzgänger lediglich eine Quellensteuer in Höhe von 4,5% Ihres Einkommens sowie die Sozialversicherungsbeiträge. Die Quellensteuer können Sie bei Ihrer Steuererklärung in Österreich anrechnen, sodass eine doppelte Besteuerung vermieden wird.

Grenzgänger & Steuern: Das müssen Sie beachten

Wenn Sie eine Arbeit in der Schweiz aufnehmen, müssen Sie sich als Grenzgänger registrieren.

Während die Registrierung in der Schweiz vom Arbeitgeber vorgenommen wird, müssen Sie sich selbst als Grenzgänger bei Ihrem zuständigen Finanzamt am Wohnort als Grenzgänger anmelden.

Sie benötigen dazu folgenden Unterlagen:

  • Formular Verf61 (PDF)
  • Arbeitsvertrag
  • Reisepass oder Identitätskarte
  • Meldezettel

Vom Finanzamt erhalten Sie dann eine Grenzgängerbescheinigung, die beim Arbeitgeber vorzulegen ist.

Aufgrund der Grenzgängerbescheinigung wird Ihnen in der Schweiz nun das Bruttogehalt abzüglich der Sozialversicherungsabgaben sowie 4,5% Quellensteuer ausbezahlt.

Bei der nächsten Steuererklärung in Österreich müssen Grenzgänger dann die Arbeitnehmerveranlagung L 1 sowie entweder das vom Arbeitgeber ausgefüllte Formular L 17 oder das selbst ausgefüllte Formular L1i einreichen, um die Lohnsteuer in Österreich abzuführen.

Das Finanzamt in Österreich berechnet auf Grundlage der Steuererklärung die vorläufige Steuerbelastung, die dann vierteljährlich gezahlt werden muss.

Sonderzahlungen und Pendlerpauschale

Grenzgänger sollten beachten, dass Sonderzahlungen in Österreich mit lediglich 6% steuerlich begünstigt sind.

Sonderzahlungen wie zum Beispiel Weihnachts- und Urlaubsgeld können daher getrennt aufgeführt werden. Auch die Auszahlung des Lohns nicht 12 sondern 14 Mal (inklusive Sonderzahlungen) kann einen Vorteil bringen.

Berücksichtigen Sie bei der Steuererklärung in der Schweiz auch die Pendlerpauschale, die gerade bei Grenzgänger auf Grund des Pendelns in die Schweiz hoch ausfallen kann.

Grenzgänger
Welche weiteren Abgaben gibt es für Grenzgänger?

Neben der Einkommensteuer in Österreich und der Quellensteuer in der Schweiz müssen Grenzgänger noch weitere Abgaben in der Schweiz leisten. Diese Abgaben gehören zu dem Sozialversicherungssystem der Schweiz und ist für alle Arbeitnehmer obligatorisch, also auch für Grenzgänger.

  • AHV/IV/EO
  • BVG
  • UVG/NBU und ALV
  • Lohnfortzahlung
  • Krankenversicherung

AHV/IV/EO

Die sogenannte erste Säule der Schweizer Sozialversicherungssystems bildet die Alters- und Hinterlassenenversicherung, die Invaliditätsversicherung und die Erwerbsersatzordnung.

Sie ist für alle Arbeitnehmer obligatorisch und wird vom Arbeitgeber vom Bruttolohn abgeführt.

BVG

Die zweite Säule ist die Pensionskasse. Sie ist die Rentenversicherung der Schweizer und wird beim Eintritt ins Rentenalter als monatliche Rente ausgezahlt.

Beim Wechsel des Arbeitgebers innerhalb der Schweiz wird das Konto an den neuen. Arbeitgeber übertragen oder bei Aufgabe der Arbeit auf ein sogenanntes Freizügigkeitskonto überwiesen.

Auch als Grenzgänger haben Sie keinen vorzeitigen Zugriff auf die Ersparnisse in der Pensionskasse, bei Rückzug nach Österreich können Sie jedoch den Überobligatorischen Teil erhalten und den obligatorischen Teil gewinnbringend anlegen.

UVG/NBU und ALV

Arbeitnehmer in der Schweiz sind bei Berufs- und Nicht-Berufsunfällen sowie bei Arbeitslosigkeit über den Arbeitgeber versichert. Diese Versicherungen sind ebenfalls nicht optional und die Beiträge werden vor Auszahlung des Lohns abgeführt.

Lohnfortzahlung

Die Lohnfortzahlung ist in der Schweiz nicht obligatorisch. Sie ist jedoch so weit verbreitet und wird von vielen Arbeitgebern vorgesehen, dass wir sie in den Grenzgänger Rechner aufgenommen haben.

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist Pflicht in der Schweiz. Als Grenzgänger haben Sie jedoch die Möglichkeit sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien zu lassen, wenn Sie eine äquivalente österreichische Krankenversicherung vorweisen können. Hierzu beraten wir sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

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