Absetzbarkeit von Eventsmarketingkosten
möglich ist.Während früher 500.000 € frei verfügbares Vermögen Voraussetzung für die Einstufung als „qualifizierter Privat- kunde“ waren, sind nunmehr 250.000 € ausreichend. Die Mindestinvestitions- summe soll auch von bisher 100.000 € auf 10.000 € verringert werden. Für Investo- ren...