Zurückbezahltes Arbeitslosengeld als Werbungskosten abzugsfähig?
Das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe stellen prinzipiell steuerfreie Bezüge nach dem Einkommensteuergesetz dar. Deshalb führt auch die Rückzahlungdieser Beträge grundsätzlich zu keinen steuerabzugsfähigen Werbungskosten. Allerdings führt der Bezug von Arbeitslosengeld oder...